Zahlmodus
Ich habe über die gesetzlichen Krankenkassen nur ein begrenztes Stundenkontingent zur Verfügung. Daher entstehen längere Wartezeiten. Ich kann aber für Privatpatienten und Selbstzahler sehr zeitnah einen Termin anbieten, bitte rufen Sie mich an.
Gesetzliche Krankenkassen
Als Vertragspsychotherapeutin der Kassenärztlichen Vereinigung kann ich die Psychotherapie über Ihre Versicherungskarte der Krankenkasse abrechnen. Es gibt bis zu max. 3 sogenannte Sprechstunden und danach 2 probatorische Stunden. Diese dienen zur Diagnostik und zum Aufbau der therapeutischen Beziehung, wo es darum geht, ob Sie sich eine Arbeit mit mir vorstellen können und ich umgekehrt auch den Eindruck habe, Ihnen helfen zu können. Nach Feststellung einer behandlungsbedürftigen psychischen Erkrankung erfolgt die Antragsstellung, wonach eine Kurzzeittherapie von 12 Stunden, danach nochmals eine Verlängerung von 12 Stunden beantragt werden kann. Danach ist gegebenenfalls nochmals eine Verlängerung um 35 Stunden möglich.
Private Krankenversicherungen
Ebenso behandle ich privat Versicherte bzw. Beihilfeberechtigte. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Da nicht alle privaten Krankenkassen Psychotherapie in ihrem Leistungsspektrum haben, ist es notwendig, dass Sie sich bei Ihrer Krankenkasse darüber informieren. Ich kann Ihnen gegebenenfalls bei der Antragstellung helfen.
Selbstzahler
Wenn Sie die Kosten für Psychotherapie selbst bezahlen wollen, kann ich Ihnen ebenfalls sehr kurzfristig einen Termin anbieten. Bitte rufen Sie mich an.